
(Text von 1930) Wille,
allgemeiner. Quelle des Rechts ist die 'kollektive Einheit des vereinigten Willens', der 'gemeinschaftliche Wille' des Volkes, Z. ew. Fried. Anh. I (VI 162). Als Grundgesetz beruht der 'ursprüngliche Vertrag' (s. d.) auf dem 'allgemeinen (vereinigten) Volkswillen', Theor. P...
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